Ja. Zum Beispiel erfolgen Veränderungen oder Anpassungen der Medikation (z.B. L-Thyroxin), einschließlich eines möglichen Ausschleichens, ausschließlich in enger Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Solche Schritte werden ausschließlich unter medizinischer Begleitung umgesetzt.